Gehören Sie zu denjenigen, die sich um die Details der Vermietung und des laufenden Mietverhältnisses nicht kümmern können oder möchten?
Die individuelle Sondereigentumsverwaltung abseits der WEG- oder Mietverwaltung ist eine unserer Spezialitäten. Dies könnte ein Einfamilienhaus eine Gewerbefläche oder eine Eigentumswohnung sein, das Sie vermietet haben, sich aber von bürokratischem Ballast freihalten wollen.
Auch in diesem Fall übernehmen wir die Abrechnung der Betriebskosten und agieren als Ansprechpartner für Ihren Mieter.
Sprechen Sie uns an, damit wir gemeinsam Ihren individuellen Bedarf klären können.
So wird Ihre Investition eine gewinnbringende Kapitalanlage:
Allgemeine Verwaltung
- Bewerbung, Vermietung Ihrer Kapitalanlage
- Abschluss und Kündigung von Mietverträgen
- Abnahmen und Übergaben
- Vertretung des Eigentümers gegenüber Mietern, Behörden und Instanzen
- Korrespondenz mit Ihrer WEG-Verwaltung
- fachgerechte Überprüfung der Unterlagen des WEG Verwalters, insbesondere Jahresabrechnungen und Wirtschaftspläne
Kaufmännische Verwaltung
- Überwachung Zahlungseingänge des Mieters
- Optimierung Ihres Einkommens durch Mieterhöhungen
- Anlage und Verwaltung von Mietkautionen
- Mahnwesen
- jährliche Betriebs- und Heizkostenabrechnungen
- Zahlung des Hausgeldes an die Wohnungseigentümergemeinschaft
Technische Verwaltung
- Koordination von Reparatur- & Instandsetzungsmaßnahmen des Sondereigentums nach Absprache
- Wir koordinieren und überwachen Renovierungsmaßnahmen des Sondereigentums
- Abwicklung von Reparaturmaßnahmen
In der Miet- und Sondereigentumsverwaltung ist das Inkasso der Miete und die Betreuung der Mieter zu leisten. Der Umfang der Dienstleistungen wird durch den Verwaltervertrag geregelt. Gesetzliche Vorgaben zur Mietverwaltung gibt es anders als bei der WEG-Verwaltung nicht.
Angebot zur Sondereigentumsverwaltung anfordern
[button color=“dark“ size=“medium“ url=“https://hvkurz.de/verwaltungsanfrage/“ target=“self“]Verwaltungsanfrage stellen[/button]