Anschaltung und Betrieb einer Zentralheizung in Mietshäusern
In Mietshäusern ist die Frage, wann die Zentralheizung aktiviert werden muss, von großer Bedeutung, um ein angenehmes und gesundes Wohnklima für die Mieter zu gewährleisten.
Die individuelle Sondereigentumsverwaltung abseits der WEG- oder Mietverwaltung ist eine unserer Spezialitäten. Dies könnte ein Einfamilienhaus eine Gewerbefläche oder eine Eigentumswohnung sein, das Sie vermietet haben, sich aber von bürokratischem Ballast freihalten wollen.
Auch in diesem Fall übernehmen wir die Abrechnung der Betriebskosten und agieren als Ansprechpartner für Ihren Mieter.
Sprechen Sie uns an, damit wir gemeinsam Ihren individuellen Bedarf klären können.
In der Miet- und Sondereigentumsverwaltung ist das Inkasso der Miete und die Betreuung der Mieter zu leisten. Der Umfang der Dienstleistungen wird durch den Verwaltervertrag geregelt. Gesetzliche Vorgaben zur Mietverwaltung gibt es anders als bei der WEG-Verwaltung nicht.
Scholze-Kurz & Kurz Immobilien GmbH
Büro Rhein-Main | Main-Taunus-Gebiet
Hauptstr. 127 – ecke Mainpfortstraße
55246 Mainz-Kostheim
Telefon: 06134 / 28 63 266
E-Mail Kontakt – bitte hier klicken!
In Mietshäusern ist die Frage, wann die Zentralheizung aktiviert werden muss, von großer Bedeutung, um ein angenehmes und gesundes Wohnklima für die Mieter zu gewährleisten.
Bereits seit 1981 verwalten wir Immobilien. Auf diese Erfahrung legen wir viel Wert.
Wir haben kein Call-Center! Jedes Mandat erhält einen festen Ansprechpartner.
Gut erreichbar befinden sich unsere Verwaltungsbüros in Wiesbaden und in Mainz-Kostheim.
Wir sind für unsere Kunden täglich zwischen 9:00 und 16:00 Uhr erreichbar.
Über das Serviceportal sind alle Objektunterlagen und Kontaktdaten immer verfügbar. 24h = 365 Tage!
Zur Vorbereitung auf die jährliche Versammlung sind wir einmal jährlich vor Ort an jeder Liegenschaft.
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