Hausverwaltung
Scholze-Kurz & Kurz

…seit 1981

Kosten fürs Holzfällen sind keine Betriebskosten für Mieter

Holz Mieter Nebenkosten Betriebskosten Feuerholz

Während Vermieter Tätigkeiten im Bereich der Gartenpflege als Betriebskosten auf die Mieter umlegen können, ist dies bei der Fällung von Bäumen nicht der Fall. Denn das Anlegen und Pflegen von Pflanzen, das Beschneiden von Hecken oder die Rasenpflege sind wiederkehrende Tätigkeiten, die zur Pflege des Gemeinschaftseigentums zählen. Das Baumfällen hingegen ist eine einmalige Tätigkeit, die […]

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