Hausgeldzahlung in einer werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft – Neubau – Aufteilung – Erstverkauf
Die werdende Wohnungseigentümergemeinschaft entsteht, wenn eine Auflassungsvormerkung für einen Erwerber im Grundbuch eingetragen ist und dieser Erwerber Besitz an der erworbenen Wohnung hat (Übergabe der Wohnung). Mit diesem Zeitpunkt begründet sich außerdem die Hausgeldzahlungspflicht für alle Einheiten gem. dem aufgestellten Wirtschaftsplan, auch wenn sich weitere Einheiten noch im Besitz des teilenden Eigentümers (Bauträgers) befinden. Auch auf den Bautenstand der übrigen Wohnungen/Einheiten kommt es hierbei nicht an.