Hausverwaltung
Scholze-Kurz & Kurz

…seit 1981

Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat (WEG): Das darf ein Verwaltungsbeirat nicht

Sind kurzfristige oder einfache Entscheidungen einer Wohnungseigentümergemeinschaft zu klären, ist eine funktionierende Zusammenarbeit zwischen WEG-Verwaltung und dem Verwaltungsbeirat/Beiräten sehr wichtig. Als oberste Priorität muss jedoch gewährleistet werden, dass Beirat und Verwaltung nicht über den willen der gesamten Wohnungseigentümergemeinschaft entscheidet oder eine gesetzlich geregelte Vorgehensweise überschreiten. Der Verwaltungsbeirat besteht immer aus einem/einer Beiratsvorsitzenden und zwei Beisitzern/innen. […]

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