Abrechnung von Stellplätzen in der Tiefgarage: Teileigentum und Sondereigentum in der WEG
Die Abrechnung von Stellplätzen als Teileigentum zusammen mit der jeweiligen Wohnung (Sondereigentum) erfordert klare Beschlüsse und eine rechtssichere Vorgehensweise. Im Folgenden beleuchten wir die rechtlichen Grundlagen und die notwendigen Schritte zur Beschlussfassung. – inkl. Musterbeschluss.