In nur 5 Schritten zur neuen WEG-Verwaltung
Ratgeber

In nur 5 Schritten zur neuen WEG-Verwaltung

AK

Alexander Kurz

Immobilienkaufmann, zert. WEG-Verwalter (IHK)

20. September 2017

1. Kontaktaufnahme und Angebotserstellung

Über unser sicheres Online-Formular, per E-Mail oder telefonisch können Sie mit uns Kontakt aufnehmen. Nach Eingang Ihrer Anfrage oder nach einem persönlichen Gespräch in unseren Büroräumen erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot, welches wir Ihnen mit einigen Musterunterlagen unverbindlich zur Einsicht zukommen lassen.

2. Ausführliche Beratung

Ob individuell mit einem Eigentümer, dem Verwaltungsbeirat oder verschiedenen Vertretern der Eigentümergemeinschaft – wir besprechen ausführlich offene Fragen sowie Änderungswünsche und Ergänzungen, welche Ihnen als Eigentümer wichtig sind.

3. Verwalterbestellung und Vertragskündigung

Wenn Sie von unserer Arbeit überzeugt sind und uns als neuen Verwalter beauftragen möchten, bereiten wir in Ihrem Namen für die anstehende Eigentümerversammlung alles für eine problemlose und sichere Abwahl der bisherigen Verwaltung und Wahl unserer Verwaltung vor. Hierzu erhalten Sie bereits mehrfach angewendete Formulierungsvorschläge für die Tagesordnungspunkte.

4. Übergabe der Objekt- und Verwaltungsunterlagen

Ab diesem Punkt ist Ihre Mitwirkung nicht mehr erforderlich. Wir vereinbaren mit Ihrem bisherigen Verwalter einen Termin zur Übergabe der Unterlagen. Die Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft und fehlende Dokumente nachgefordert.

5. Information an alle Eigentümer und Mieter

Etwa vier Wochen vor der Verwalterübernahme informieren wir nochmals alle Eigentümer und Mieter über den erfolgreichen Verwalterwechsel. Mit diesem Anschreiben erhält auch jeder Eigentümer eine komplette Verwaltungsmappe mit notwendigen Formularvordrucken.

Unsere Versprechen

Besprechungs- und Vororttermine, Angebotserstellung sowie Informationen und Unterlagen sind für Sie und die Eigentümergemeinschaft kostenfrei und unverbindlich.

Professionelle Hausverwaltung gesucht?

Wir beraten Sie gerne – unverbindlich und kompetent.

Verwaltungsanfrage stellen