Scholze-Kurz & Kurz Immobilien GmbH ist gemäß §26a WEG-Gesetz für die WEG-Verwaltung seit 2023 zertifiziert.

Welche Aufgaben und Pflichten hat ein WEG-Verwalter?

Ein Verwalter von Wohnungseigentümergemeinschaften (gemäß §WEG-Gesetz) ist für die Verwaltung und Instandhaltung von gemeinschaftlichen Immobilien, wie bspw. Wohnanlagen oder Gewerbeeinheiten, zuständig. Seine Hauptaufgabe besteht darin, sicherzustellen, dass das gemeinschaftliche Eigentum ordnungsgemäß verwaltet und instand gehalten wird, um den Wert der Immobilie zu erhalten und das wohnen bzw. den bestimmten Nutzungszweck des Gebäudes zu gewährleisten.

 

Ein WEG-Verwalter hat folgende Aufgaben und Pflichten:

  1. Verwaltung der gemeinschaftlichen Angelegenheiten: Der Verwalter organisiert und leitet die Versammlungen der Eigentümergemeinschaft und führt Protokoll über die Beschlüsse. Er ist dafür verantwortlich, dass die Beschlüsse umgesetzt werden und die Gemeinschaftsangelegenheiten im Sinne der Eigentümer geregelt werden.

  2. Buchhaltung und Finanzverwaltung: Der Verwalter verwaltet die gemeinschaftlichen Finanzen und ist verantwortlich für die Erstellung von Jahresabrechnungen sowie die Verwaltung der Instandhaltungsrücklage. Er muss auch dafür sorgen, dass alle Zahlungen und Ausgaben ordnungsgemäß verbucht werden.

  3. Instandhaltung und Reparatur: Der Verwalter ist für die Instandhaltung der gemeinschaftlichen Anlagen und Einrichtungen zuständig. Er muss dafür sorgen, dass notwendige Reparaturen und Wartungsarbeiten rechtzeitig durchgeführt werden, um Schäden und Wertverluste zu vermeiden.

  4. Verwaltung von Verträgen und Versicherungen: Der Verwalter schließt Verträge ab, z.B. mit Handwerkern oder Versorgungsunternehmen, und kümmert sich um die Verwaltung von Versicherungen, wie z.B. Gebäudeversicherungen oder Haftpflichtversicherungen.

  5. Ansprechpartner für Eigentümer und Dritte: Der Verwalter ist der Ansprechpartner für alle Eigentümer und Dritte, wie z.B. Handwerker oder beschäftigte Hausmeister/-dienste, die mit der Wohnanlage oder Gemeinschaft in Verbindung stehen. Er muss Fragen beantworten und Probleme lösen, die im Zusammenhang mit der Immobilie auftreten.

 

Insgesamt hat der WEG-Verwalter damit eine große Verantwortung und muss sicherstellen, dass die gemeinschaftliche Immobilie ordnungsgemäß verwaltet und gepflegt wird, um den Wert und die Funktionalität der Immobilie zu erhalten.

Scholze-Kurz & Kurz Immobilien GmbH ist gemäß §26a WEG-Gesetz für die WEG-Verwaltung seit 2023 zertifiziert.

Welche Aufgaben und Pflichten hat ein WEG-Verwalter?

Ein Verwalter von Wohnungseigentümergemeinschaften (gemäß §WEG-Gesetz) ist für die Verwaltung und Instandhaltung von gemeinschaftlichen Immobilien, wie bspw. Wohnanlagen oder Gewerbeeinheiten, zuständig. Seine Hauptaufgabe besteht darin, sicherzustellen, dass das gemeinschaftliche Eigentum ordnungsgemäß verwaltet und instand gehalten wird, um den Wert der Immobilie zu erhalten und das wohnen bzw. den bestimmten Nutzungszweck des Gebäudes zu gewährleisten.

 

Ein WEG-Verwalter hat folgende Aufgaben und Pflichten:

  1. Verwaltung der gemeinschaftlichen Angelegenheiten: Der Verwalter organisiert und leitet die Versammlungen der Eigentümergemeinschaft und führt Protokoll über die Beschlüsse. Er ist dafür verantwortlich, dass die Beschlüsse umgesetzt werden und die Gemeinschaftsangelegenheiten im Sinne der Eigentümer geregelt werden.

  2. Buchhaltung und Finanzverwaltung: Der Verwalter verwaltet die gemeinschaftlichen Finanzen und ist verantwortlich für die Erstellung von Jahresabrechnungen sowie die Verwaltung der Instandhaltungsrücklage. Er muss auch dafür sorgen, dass alle Zahlungen und Ausgaben ordnungsgemäß verbucht werden.

  3. Instandhaltung und Reparatur: Der Verwalter ist für die Instandhaltung der gemeinschaftlichen Anlagen und Einrichtungen zuständig. Er muss dafür sorgen, dass notwendige Reparaturen und Wartungsarbeiten rechtzeitig durchgeführt werden, um Schäden und Wertverluste zu vermeiden.

  4. Verwaltung von Verträgen und Versicherungen: Der Verwalter schließt Verträge ab, z.B. mit Handwerkern oder Versorgungsunternehmen, und kümmert sich um die Verwaltung von Versicherungen, wie z.B. Gebäudeversicherungen oder Haftpflichtversicherungen.

  5. Ansprechpartner für Eigentümer und Dritte: Der Verwalter ist der Ansprechpartner für alle Eigentümer und Dritte, wie z.B. Handwerker oder beschäftigte Hausmeister/-dienste, die mit der Wohnanlage oder Gemeinschaft in Verbindung stehen. Er muss Fragen beantworten und Probleme lösen, die im Zusammenhang mit der Immobilie auftreten.

 

Insgesamt hat der WEG-Verwalter damit eine große Verantwortung und muss sicherstellen, dass die gemeinschaftliche Immobilie ordnungsgemäß verwaltet und gepflegt wird, um den Wert und die Funktionalität der Immobilie zu erhalten.

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