Der Wechsel einer WEG-Verwaltung (Wohnungseigentumsverwaltung) in einer Eigentümergemeinschaft kann unterschiedliche Schritte und Prozesse umfassen. Hier ist eine allgemeine Übersicht über den Ablauf:
- Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft:
- Die Entscheidungzum Wechsel der Verwaltung muss durch einen Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer gefasst werden. Dieser Beschluss kann auf einer Eigentümerversammlung oder im Umlaufverfahren erfolgen.
- Auswahl einer neuen Verwaltung:
- Die Eigentümergemeinschaft muss eine neue WEG-Verwaltung auswählen. Dies kann durch Angebotsvergleiche, Empfehlungen oder Ausschreibungen geschehen.
- Information der alten Verwaltung:
- Die bisherige Verwaltung muss über die Entscheidung und den Wechsel informiert werden. Es kann eine angemessene Kündigungsfrist im bestehenden Verwaltervertrag gelten. Lesen Sie zuvor den bestehenden Verwaltervertrag oder erfragen Sie dies bei der Verwaltung.
- Abschluss des neuen Verwaltervertrags:
- Nach Auswahl der neuen Verwaltung erfolgt die Bestellung der Verwaltung per Beschluss. Dieser Beschluss kann bei einer Eigentümerversammlung als einen Mehrheitsbeschluss oder im Umlaufverfahren erfolgen.
- Nach der Bestellung wird ein Vertrag zwischen der Eigentümergemeinschaft und der neuen Verwaltung abgeschlossen. Es sollte ein Eigentümer der Wohnungseigentümergemeinschaft (oftmals der Verwaltungsbeirat) bevollmächtigt werden den neuen Verwaltervertrag abzuschließen bzw. für die Wohnungseigentümergemeinschaft zu unterschreiben, es müssten ansonsten alle Eigentümer den Vertrag unterzeichnen.
- Vorbereitung der Unterlagen:
- Die erforderlichen Unterlagen, wie Protokolle, Verträge, Abrechnungen und relevante Dokumente, müssen für die Übergabe an die neue Verwaltung vorbereitet werden.
- Übergabe der Unterlagen:
- Die notwendigen Unterlagen und Informationen werden von der alten Verwaltung an die neue Verwaltung übergeben. Dies umfasst unter anderem Finanzunterlagen, Protokolle, Verträge und sonstige relevante Dokumente.
- Kontrolle und Überprüfung:
- Die neue Verwaltung prüft die erhaltenen Unterlagen, um sich mit den Gegebenheiten der Eigentümergemeinschaft vertraut zu machen und sicherzustellen, dass alle erforderlichen Informationen vorliegen.
- Einbindung der Eigentümergemeinschaft:
- Die neue Verwaltung stellt sich nach Erhalt der Objektunterlagen den Eigentümern vor und informiert über ihre Arbeitsweise. Dabei können auch Fragen der Eigentümer beantwortet werden.
Es ist wichtig, dass der Wechsel der WEG-Verwaltung ordnungsgemäß und transparent erfolgt, um einen reibungslosen Übergang und eine gute Zusammenarbeit sicherzustellen. Es wird empfohlen, rechtliche Aspekte und die spezifischen Regelungen im Verwaltervertrag und der Teilungserklärung zu beachten. In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, rechtlichen Rat (bspw. bei einem Fachanwalt) einzuholen.
Musterbeschluss Verwalterbestellung:
Die Wohnungseigentümergemeinschaft bestellt die Firma Scholze-Kurz & Kurz Immobilien GmbH vom 01.01.2025 für X Jahre zum Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft. Der/Die Miteigentümer/in Frau/Herr ______________________, wird bevollmächtigt, mit Wirkung für und gegen alle Eigentümer, den vorliegenden Verwaltervertrag nebst Vollmacht zu unterzeichnen.