Zertifizierung zum Verwalter nach §26a Wohnungseigentumsgesetz

Erfreulich vermelden wir, die erfolgreiche Zertifizierung zum Verwalter nach §26a Wohnungseigentumsgesetz. Laut Wohnungseigentumsgesetz (WEG) haben Wohnungseigentümer ab 1. Dezember 2023 grundsätzlich einen Anspruch auf Bestellung eines zertifizierten Verwalters. WEG-Verwalter können die Prüfung zum zertifizierten Verwalter bei der zuständigen IHK-Organisation ablegen. Ein zertifizierter WEG-Verwalter ist für die Verwaltung von Eigentumswohnungen in einer Wohneigentümergemeinschaft (WEG) zuständig und […]

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