Hausverwaltung
Scholze-Kurz & Kurz

…seit 1981

Der Wirtschaftsplan für die Wohnungseigentümergemeinschaft

Ein Wirtschaftsplan für eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist von entscheidender Bedeutung, um eine transparente und gerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen finanziellen Ressourcen sicherzustellen. Dieser Plan dient dazu, die Einnahmen und Ausgaben der WEG für einen bestimmten Zeitraum zu strukturieren und zu planen. Der Wirtschaftsplan umfasst typischerweise verschiedene Kostenpositionen, darunter: Der Wirtschaftsplan wird in der Regel einmal im […]

Berechnung der Instandhaltungsrücklage

Berechnung der Instandhaltungsrücklage

Annahmen zur Berechnung der Instandhaltungsrücklage: Das Gebäude wird innerhalb von 100 Jahren min. zu 50% zu erneuern sein. Das Gebäude hat 20 Wohnungen gleicher Größe (je ca. 100qm) und hat zum Berechnungstag einen Gebäudewert von 5.000.000,00 EUR   (Gebäudewert ohne Grundstück) 50% des Gebäudes sind: Mauerwerk und Sondereigentum die übrigen 50% (die nach und nach zu erneuernden […]

Berechnung der Instandhaltungsrücklage in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)

Für eine Bemessung der Instandhaltungsrücklage liegt keine verpflichtende, gesetzliche Regelung vor. Entscheidend ist die Festlegung der Instandhaltungsrücklage im jährlichen Wirtschaftsplan der WEG.
Da die konkrete Bemessung der Höhe einer angemessenen Instandhaltungsrücklage erheblichen Unsicherheiten begegnet, räumt die Rechtsprechung den Wohnungseigentümern einen weiten Ermessensspielraum ein. Maßgeblich sind stets die Umstände im konkreten Einzelfall. Nur wesentlich überhöhte oder zu niedrige Ansätze widersprechen den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung.
Anhaltspunkte für die Berechnung der Instandsetzungsrücklage bietet zunächst § 28 Abs. 2 der Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen (Zweite Berechnungsverordnung – II. BV). Hiernach dürfen pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr bei zurückliegender Bezugsfertigkeit von weniger als 22 Jahren höchstens 7,10 EUR….

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