Hausverwaltung
Scholze-Kurz & Kurz

Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat (WEG): Das darf ein Verwaltungsbeirat nicht

Sind kurzfristige oder einfache Entscheidungen einer Wohnungseigentümergemeinschaft zu klären, ist eine funktionierende Zusammenarbeit zwischen WEG-Verwaltung und dem Verwaltungsbeirat/Beiräten sehr wichtig. Als oberste Priorität muss jedoch gewährleistet werden, dass Beirat und Verwaltung nicht über den willen der gesamten Wohnungseigentümergemeinschaft entscheidet oder eine gesetzlich geregelte Vorgehensweise überschreiten. Der Verwaltungsbeirat besteht immer aus einem/einer Beiratsvorsitzenden und zwei Beisitzern/innen. […]

Ein Gebäudeschaden in der WEG

Bei einem Gebäudeschäden in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist der einzelne Eigentümer oft überfordert. Dies umso mehr, wenn er die Wohnung vermietet hat. Das Mietrecht stattet nämlich seinen Mieter mit recht starken Rechten aus. Darauf verweist aktuell die Kanzlei Scheibeler aus Wuppertal.

Ein Mieter kann verschuldensunabhängig eine Mietminderung geltend machen. Ist die Wohnung nach einem Wasserschaden z. B. wegen eines geplatzen Rohrs unbewohnbar, weil laute Trocknungsgeräte einen Aufenthalt in der Wohnung unmöglich machen, ist sogar eine Mietminderung von 100% möglich (AG Schönefeled, Az. 109 C 256/07).

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