Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat (WEG): Das darf ein Verwaltungsbeirat nicht
Sind kurzfristige oder einfache Entscheidungen einer Wohnungseigentümergemeinschaft zu klären, ist eine funktionierende Zusammenarbeit zwischen WEG-Verwaltung und dem Verwaltungsbeirat/Beiräten sehr wichtig. Als oberste Priorität muss jedoch gewährleistet werden, dass Beirat und Verwaltung nicht über den willen der gesamten Wohnungseigentümergemeinschaft entscheidet oder eine gesetzlich geregelte Vorgehensweise überschreiten. Der Verwaltungsbeirat besteht immer aus einem/einer Beiratsvorsitzenden und zwei Beisitzern/innen. […]
Funktion, Aufgaben und Pflichten des Verwaltungsbeirats
Rechnungsprüfung, Protokollunterzeichnung, Einberufung von Eigentümerversammlungen u.v.m. Lesen Sie hier mit zu den „Aufgaben für den Verwaltungsbeirat“ – in unserem Blog.
Richtiger Beschluss zur Verwalterbestellung – Musterbeschluss
Beschlüsse zur Verwalterbestellung in der Wohnungseigentümerversammlung werden oft ungenau formuliert. Liegt zur Wohnungseigentümerversammlung bereits das Angebot oder der Verwaltervertrag den Eigentümern vor, kann beispielsweise folgender Beschluss wie folgt lauten: Die Firma xy Hausverwaltung wird zum Verwalter …