Hausverwaltung
Scholze-Kurz & Kurz

Berechnung der Instandhaltungsrücklage in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)

Für eine Bemessung der Instandhaltungsrücklage liegt keine verpflichtende, gesetzliche Regelung vor. Entscheidend ist die Festlegung der Instandhaltungsrücklage im jährlichen Wirtschaftsplan der WEG.
Da die konkrete Bemessung der Höhe einer angemessenen Instandhaltungsrücklage erheblichen Unsicherheiten begegnet, räumt die Rechtsprechung den Wohnungseigentümern einen weiten Ermessensspielraum ein. Maßgeblich sind stets die Umstände im konkreten Einzelfall. Nur wesentlich überhöhte oder zu niedrige Ansätze widersprechen den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung.
Anhaltspunkte für die Berechnung der Instandsetzungsrücklage bietet zunächst § 28 Abs. 2 der Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen (Zweite Berechnungsverordnung – II. BV). Hiernach dürfen pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr bei zurückliegender Bezugsfertigkeit von weniger als 22 Jahren höchstens 7,10 EUR….

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