Hausverwaltung
Scholze-Kurz & Kurz

Muster-Beschlussantrag Rückbau nicht genehmigter baulicher Veränderungen am Gemeinschaftseigentum

Die Wohnungseigentümer verleihen der Wohnungseigentümergemeinschaft die Befugnis, die ihnen zustehenden Individualansprüche auf Beseitigung der baulichen Veränderungen außergerichtlich und gerichtlich geltend zu machen. Der zurzeit bestellte Verwalter wird ermächtigt, namens und im Auftrag der Wohnungseigentümergemeinschaft die betroffenen Wohnungseigentümer außergerichtlich aufzufordern, die ungenehmigten baulichen Veränderung (Überdachung an Balkonen) zu beseitigen und den ursprünglichen Zustand des Gemeinschaftseigentums wiederherzustellen. […]

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