Hausverwaltung
Scholze-Kurz & Kurz

…seit 1981

Nutzung der Wohnung als Praxis zulässig

Eine Wohnungseigentümerversammlung hatte mit Mehrheit beschlossen, dass einem Miteigentümer verboten wird, sein in der Teilungserklärung als ‚Wohnung‘ bezeichnetes Sondereigentum für die Zwecke einer psychologischen und psychotherapeutischen Praxis zu nutzen und sie für diese Zwecke an seine Frau zu vermieten. Diesen Beschluss focht der betroffene Wohnungseigentümer an und begehrte im Gegenzuge die Feststellung, dass diese Nutzung […]

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