Hausverwaltung
Scholze-Kurz & Kurz

Hausgeldzahlung in einer werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft – Neubau – Aufteilung – Erstverkauf

Neubau WEG Hausgeld Zahlung Hausverwaltung

Die werdende Wohnungseigentümergemeinschaft entsteht, wenn eine Auflassungsvormerkung für einen Erwerber im Grundbuch eingetragen ist und dieser Erwerber Besitz an der erworbenen Wohnung hat (Übergabe der Wohnung). Mit diesem Zeitpunkt begründet sich außerdem die Hausgeldzahlungspflicht für alle Einheiten gem. dem aufgestellten Wirtschaftsplan, auch wenn sich weitere Einheiten noch im Besitz des teilenden Eigentümers (Bauträgers) befinden. Auch auf den Bautenstand der übrigen Wohnungen/Einheiten kommt es hierbei nicht an.

WEG – Verwaltung: von 2 bis 200 Einheiten!

Zu unseren Kernkompetenzen gehören alle Aufgaben der Wohnungseigentumsverwaltung. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) können durch einen einfachen Mehrheitsbeschluss einen Verwalter für das Gemeinschaftseigentum bestimmen.

Wir stehen Ihnen als erfahrener Partner in Sachen WEG-Verwaltung gern zur Seite.

Neubau-Erstverwaltung in Oppenheim bei Mainz

Unser Büro hat für einen Neubau in Oppenheim (Rhein-Selz-Kreis) die Verwaltung übernommen.

Die aus 10 Einheiten bestehende Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) freut sich auf die Fertigstellung des Wohngebäudes. Die Planungs- und Koordinationsaufgaben laufen bei uns derzeit noch auf hochtouren.

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