Hinweis zur Legionellen-Untersuchung bei Wohngebäuden und Wohnungseigentümergemeinschaften
Pflicht zur Legionellen-Untersuchung für Wohnhäuser und Gewerbeimmobilien:
Betroffen von dieser Pflicht sind alle Warmwasser-Installationen (zentrale Warmwasserversorgungsanlagen) in Mehrfamilienhäusern. Ausgenommen von von dieser Pflicht sind nur Ein -und Zweifamilienhäuser.