Hausverwaltung
Scholze-Kurz & Kurz

…seit 1981

Sind Kosten für Feuerholz Betriebskosten?

Heizen mit Holz - die Kosten zahlt der Vermieter!

Im Allgemeinen zählen zu den üblichen Nebenkosten von Mietwohnungen alle Kosten des laufenden Betriebes. Der Betrieb ist in diesem Fall das gesamte Wohnhaus, die Kosten hierfür sind bspw. die Gebäudeversicherung, die wöchentliche Treppenhausreinigung, die Kosten für die regelmäßige Gartenpflege, Allgemeinstrom, Gas- oder Stromkosten für die Zentralheizung und auch die Kosten für deren Wartung. Aufgrund der […]

Kosten fürs Holzfällen sind keine Betriebskosten für Mieter

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Während Vermieter Tätigkeiten im Bereich der Gartenpflege als Betriebskosten auf die Mieter umlegen können, ist dies bei der Fällung von Bäumen nicht der Fall. Denn das Anlegen und Pflegen von Pflanzen, das Beschneiden von Hecken oder die Rasenpflege sind wiederkehrende Tätigkeiten, die zur Pflege des Gemeinschaftseigentums zählen. Das Baumfällen hingegen ist eine einmalige Tätigkeit, die […]

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