Berechnung der Instandhaltungsrücklage
Annahmen zur Berechnung der Instandhaltungsrücklage: Das Gebäude wird innerhalb von 100 Jahren min. zu 50% zu erneuern sein. Das Gebäude hat 20 Wohnungen gleicher Größe (je ca. 100qm) und hat zum Berechnungstag einen Gebäudewert von 5.000.000,00 EUR (Gebäudewert ohne Grundstück) 50% des Gebäudes sind: Mauerwerk und Sondereigentum die übrigen 50% (die nach und nach zu erneuernden […]
Hausgeldzahlung in einer werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft – Neubau – Aufteilung – Erstverkauf
Die werdende Wohnungseigentümergemeinschaft entsteht, wenn eine Auflassungsvormerkung für einen Erwerber im Grundbuch eingetragen ist und dieser Erwerber Besitz an der erworbenen Wohnung hat (Übergabe der Wohnung). Mit diesem Zeitpunkt begründet sich außerdem die Hausgeldzahlungspflicht für alle Einheiten gem. dem aufgestellten Wirtschaftsplan, auch wenn sich weitere Einheiten noch im Besitz des teilenden Eigentümers (Bauträgers) befinden. Auch auf den Bautenstand der übrigen Wohnungen/Einheiten kommt es hierbei nicht an.