Hausverwaltung
Scholze-Kurz & Kurz

…seit 1981

Ein Gebäudeschaden in der WEG

Bei einem Gebäudeschäden in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist der einzelne Eigentümer oft überfordert. Dies umso mehr, wenn er die Wohnung vermietet hat. Das Mietrecht stattet nämlich seinen Mieter mit recht starken Rechten aus. Darauf verweist aktuell die Kanzlei Scheibeler aus Wuppertal.

Ein Mieter kann verschuldensunabhängig eine Mietminderung geltend machen. Ist die Wohnung nach einem Wasserschaden z. B. wegen eines geplatzen Rohrs unbewohnbar, weil laute Trocknungsgeräte einen Aufenthalt in der Wohnung unmöglich machen, ist sogar eine Mietminderung von 100% möglich (AG Schönefeled, Az. 109 C 256/07).

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