Hausverwaltung
Scholze-Kurz & Kurz

Berechnung der Instandhaltungsrücklage

Berechnung der Instandhaltungsrücklage

Annahmen zur Berechnung der Instandhaltungsrücklage: Das Gebäude wird innerhalb von 100 Jahren min. zu 50% zu erneuern sein. Das Gebäude hat 20 Wohnungen gleicher Größe (je ca. 100qm) und hat zum Berechnungstag einen Gebäudewert von 5.000.000,00 EUR   (Gebäudewert ohne Grundstück) 50% des Gebäudes sind: Mauerwerk und Sondereigentum die übrigen 50% (die nach und nach zu erneuernden […]

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