Verbot Abstellen von Gegenständen in den Gemeinschaftsräumen, Loggien / Balkonen und Fluren
Muster: In Treppenhäusern, Kellergängen, Fluren und auf Loggien dürfen auch aus Brandschutzgründen keine Gegenstände (z.B. Schuhe, Regale, Kartons Fahrräder, Müll etc.) abgestellt / gelagert werden
