Wenn an Ihrem Gebäude ein Gerüst aufgestellt wird, sei es für Dach-, Fassaden- oder Balkonarbeiten, betrifft dies nicht nur die Eigentümergemeinschaft, sondern auch jeden einzelnen Bewohner. Vielen ist dabei gar nicht bewusst, dass ein Gerüst auch das persönliche Sicherheits- und Risikoprofil beeinflussen kann. Deshalb ist es besonders wichtig, die eigene Hausratversicherung rechtzeitig zu informieren.
Höheres Einbruchsrisiko durch Gerüste
Ein Gerüst am Haus stellt potenziell eine Einladung für Einbrecher dar. Fenster und Balkone, die normalerweise nicht oder nur schwer zugänglich sind, können durch ein Gerüst leicht erreicht werden. Die Versicherer sehen dies als eine Gefahrerhöhung, was bedeutet, dass Sie verpflichtet sind, Ihre Versicherung über den Gerüstaufbau in Kenntnis zu setzen.
Versäumen Sie dies, riskieren Sie im schlimmsten Fall, dass die Versicherung bei einem Einbruch nicht oder nur eingeschränkt leistet, weil Sie Ihrer Anzeigepflicht nicht nachgekommen sind.
Was sollten Sie konkret tun?
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Melden Sie den Gerüstaufbau unverzüglich Ihrer Hausratversicherung. Oft genügt ein kurzes Schreiben oder eine E-Mail mit dem Hinweis, dass für Sanierungsarbeiten ein Gerüst errichtet wurde und voraussichtlich bis zu einem bestimmten Termin stehen bleibt.
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Fragen Sie gegebenenfalls nach besonderen Auflagen. Manche Versicherungen verlangen beispielsweise, dass gekippte Fenster vermieden oder Fenster im Gerüstbereich zusätzlich gesichert werden.
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Achten Sie verstärkt auf Ihre eigene Sorgfaltspflicht. Lassen Sie keine Fenster gekippt, schließen Sie Rollläden und sichern Sie Balkon- oder Terrassentüren zusätzlich.
Was gibt es darüber hinaus zu beachten?
Neben der Information an die Hausratversicherung sollten Bewohner und Eigentümer bei einem Gerüstaufbau noch weitere Punkte im Blick haben:
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Blumentöpfe, Balkonmöbel und Gegenstände sichern oder entfernen: Damit keine Gegenstände vom Balkon herabfallen und Passanten oder Handwerker gefährden.
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Baustellenbereiche freihalten: Sorgen Sie dafür, dass Zugänge und Zufahrten nicht blockiert werden und Kinder nicht unbeaufsichtigt in den Gerüstbereich gelangen.
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Baulärm und mögliche Einschränkungen berücksichtigen: Ein Gerüst bedeutet fast immer auch Handwerkerbetrieb und damit eine gewisse Geräuschkulisse. Stellen Sie sich darauf ein und planen Sie wichtige Ruhezeiten entsprechend.
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Information durch die Hausverwaltung beachten: Ihre Hausverwaltung wird Sie in der Regel schriftlich über den Gerüstaufbau und die Arbeiten informieren. Hier erfahren Sie auch, wie lange die Maßnahme voraussichtlich dauert.
Hier ein einfaches Musterschreiben:
[Absender: Name und Anschrift des Versicherungsnehmers] [ggf. Telefonnummer und E-Mail]
[Name der Versicherungsgesellschaft] [Adresse der Versicherung]
[Ort], [Datum]
Betreff: Information über Gerüstaufbau an der versicherten Wohnimmobilie (Versicherungsnummer: [Nummer])
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit informiere ich Sie darüber, dass an meinem Wohnhaus / an der von mir bewohnten Wohnung in der [Adresse der Immobilie] ab dem [Datum Gerüstaufbau] ein Gerüst aufgestellt wird.
Das Gerüst wird voraussichtlich 4-6 Wochen (oder bis zum [geplantes Enddatum]) bestehen bleiben und dient der Durchführung von [kurze Beschreibung, z. B. Dachsanierungsarbeiten / Fassadenarbeiten].
Da durch das Gerüst der Zugang zu höher gelegenen Fenstern und Balkonen erleichtert wird, weise ich Sie hiermit vorsorglich auf diese Gefahrerhöhung hin.
Bitte bestätigen Sie mir, dass der Versicherungsschutz meiner Hausratversicherung unverändert bestehen bleibt. Sollten Sie weitere Angaben oder Unterlagen benötigen, lassen Sie es mich bitte wissen.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Vielen Dank für die Bestätigung und Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift, falls postalisch] [Name des Versicherungsnehmers]
Als erfahrene Hausverwaltung unterstützen wir Sie selbstverständlich bei allen organisatorischen Fragen rund um den Gerüstaufbau.
Wir informieren die Eigentümer und Bewohner frühzeitig und stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Sollten Sie sich unsicher sein, was Sie Ihrer Hausratversicherung mitteilen müssen oder wie Sie Ihr Eigentum zusätzlich sichern können, sprechen Sie uns gerne an. Wir helfen Ihnen weiter.



