Annahmen zur Berechnung der Instandhaltungsrücklage:
Das Gebäude wird innerhalb von 100 Jahren min. zu 50% zu erneuern sein.
Das Gebäude hat 20 Wohnungen gleicher Größe (je ca. 100qm) und hat zum Berechnungstag einen Gebäudewert von 5.000.000,00 EUR (Gebäudewert ohne Grundstück)
50% des Gebäudes sind: Mauerwerk und Sondereigentum
die übrigen 50% (die nach und nach zu erneuernden Gebäudeteile) sind:
Heizungsanlage, Heizungs- Wasser- und Stromleitungen, die Fassade inkl. Wärmedämmung und ggf. Balkone, die Hauseingangstür
das Treppenhaus inkl. Fenster, ggf. der Personenaufzug, der Zuwege zum Haus, das Dach (vollständig) und die Hausanschlüsse wie z.b. Strom, Gas und Abwasser.
Die über den Zeitraum von 100 Jahren zu finanzierende Gesamtsumme beträgt also 2.500.000,- EUR
Für eine lineare Finanzierung sollen demnach pro Kalenderjahr 25.000,- EUR Erhaltungs- bzw. Instandhaltungsrücklage gebildet werden.
Dies entspricht pro Jahr und Wohnung etwa 1.250,00 EUR Die Einzahlung bzw. die Kostenverteilung der anteilsmäßigen Instandhaltungsrücklage erfolgt üblicherweise bei Wohnungseigentum gemäß den festgelegten Miteigentumsanteilen. Ein Miteigentumsanteil (MEA) beschreibt den Teil eines Eigentümers an einem gemeinschaftlichen Eigentum. Mit dem MEA ist demnach festgelegt wie viele Bruchstücke eines gemeinschaftlichen Eigentums einer Person gehören.
Die Miteigentumsanteile sind in der Teilungserklärung festgelegt, im Grundbuch eingetragen und können ohne Änderung der gesamten Teilungserklärung nicht geändert oder verändert werden.
Was ist überhaupt die Instandhaltungsrücklage ?
Eine Instandhaltungsrücklage ist ein Fonds, den Eigentümer von Eigentumswohnungen oder einer Wohnanlage aufbauen, um künftige Reparaturen und Wartungskosten zu decken. Diese Art von Fonds wird in der Regel durch regelmäßige Beiträge der Eigentümer finanziert, die aus ihren monatlichen Gebühren stammen. Die Instandhaltungsrücklage kann verwendet werden, um größere Reparaturen oder Renovierungen an gemeinsamen Bereichen wie der Fassade, Treppenhäusern oder Aufzügen zu finanzieren, ohne dass die Eigentümer unerwartete hohe Kosten tragen müssen. Die Höhe der Instandhaltungsrücklage sollte sorgfältig geplant und reguliert werden, um sicherzustellen, dass ausreichend Geld zur Verfügung steht, wenn es benötigt wird.
Berechnung und Bericht von:
Alexander Kurz
Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken