Hausverwaltung
Scholze-Kurz & Kurz

Verfasser:

Alexander Kurz

Alexander Kurz

Hinweis zur Legionellen-Untersuchung bei Wohngebäuden und Wohnungseigentümergemeinschaften

Hauseigentümer(Vermieter) und Wohnungseigentümergemeinschaften müssen die Trinkwasseranlagen seit dem 31. Dezember 2013 in Gebäuden auf Legionellen untersuchen lassen. Das Prüfintervall wurde im Jahr 2012 von einem auf drei Jahre verlängert.

Die Ergebnisse der Legionellenprüfung müssen dem Gesundheitsamt nur noch dann mitgeteilt werden, wenn die zulässigen Grenzwerte überschritten sind.

 

Kontrolle der Trinkwasserqualität: Untersuchung auf Legionellen

Betroffen von dieser Pflicht sind Warmwasser-Installationen mit mehr als 400 Liter Speichervolumen und/oder Warmwasserleitungen mit mehr als drei Liter Inhalt zwischen der Stelle, an der das Trinkwasser erwärmt wird, und der Entnahmestelle. Dieses trifft in erster Linie auf alle zentralen Warmwasserversorgungsanlagen in Mehrfamilienhäusern zu. Gleichzeitig ist damit die unverzügliche Anzeige des Bestandes einer Großanlage zur Trinkwassererwärmung im öffentlichen und gewerblichen Bereich (z. B. auch im Wohnungsbau) an das jeweilige Gesundheitsamt verbunden. Eine Untersuchungspflicht auf Legionellen in Gewerbeimmobilien kann aufgrund von anderen Vorschriften (Arbeitsstättenverordnung, Hygiene, Fürsorgepflichten, Verkehrssicherungspflichten) bestehen.

Das zuständige Gesundheitsamt für die Anzeigen nach § 13, 14 und 16 TrinkwV.

 

Ausgenommen von von dieser Regelung sind nur Ein -und Zweifamilienhäuser.

 

 

Vermieter sind dazu berechtigt, die Kosten für die Legionellenprüfung auf die Betriebskostenabrechnung umzulegen.

Denn es handelt sich dabei um Kosten, die regelmäßig anfallen. Der Vermieter muss jedoch die Übernahme der Kosten für die Untersuchung im Mietvertrag aufführen und ausdrücklich mit dem Mieter vereinbaren.

 

Quelle: http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl112s2562.pdf

Weitere Quelle: https://www.hwk-wiesbaden.de/artikel/wasser-abwasser-44,776,2507.html#TrinkwasserVO

 

Bild: Stockfotonummer: 6890602

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Alexander Kurz

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Als Immobilienkaufmann, zertifizierter WEG-Verwalter (IHK) und Bau-Sachverständige fasse ich für meine Leser*innen alle wissenswerten Neuigkeiten und interessanten Themen rund um Immobilien und deren Hausverwaltung hier zusammen. Lesen Sie gerne mehr und teilen Sie meine Berichte, wenn sie Ihnen gefallen.

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